Download
12-2016:
Gewerbeordnung neu – leider nur eine Minireform?
Beschreibung
Anfang November einigte sich die Regierung auf eine Novelle der Gewerbeordnung 1994. Bis dato wurde unterschieden zwischen reglementierten, teilreglementierten und freien Gewerben. Ziel der Reform wäre es neben Verfahrensvereinfachungen gewesen, die teilreglementierten Gewerbe abzuschaffen und die bis dato 80 reglementierten Gewerbe maßgeblich zu reduzieren. Ersteres ist gelungen, zweiteres nicht. Von den bisher 21 teilreglementierten Gewerben wandern der „Erdbau“ zum Baumeistergewerbe und der „Huf- und Klauenbeschlag“ zu den reglementierten Gewerben, die übrigen 19 sind künftig freie Gewerbe.
Es wird also künftig 81 reglementierte und im Übrigen freie Gewerbe geben. Stichwort Verfahrensvereinfachungen:
Bei Gewerben mit „geringem Gefährdungspotenzial“ (zB Eissalons, Kaffee- und Gasthäuser) reicht künftig ein „vereinfachtes Verfahren“ zur Erlangung der Betriebsanlagengenehmigung aus. Ferner soll zur Entbürokratisierung ein sogenanntes „One-Stop-Shop-Prinzip“ Einzug halten und sollen alle Prüfungsverfahren durch die Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt werden, welche einen einzigen Bescheid erlässt. Vorübergehende Tätigkeiten wie beispielsweise Pop-Up-Stores oder die Ausschank auf Zeltfesten sollen keines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens mehr bedürfen.
Weitere Erleichterungen soll es auch bei der Gewerbeanmeldung geben: Sie soll künftig kostenlos sein und weniger einzureichender Unterlagen bedürfen. Bescheide sollen nicht länger als vier Monate auf sich warten lassen, bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist auf zwei Monate sinken.
Schließlich sollen auch die sogenannten Nebenrechte, das ist die Erlaubnis der Ausübung einer anderen Tätigkeit als sie dem Gewerbeinhalt im engeren Sinn entspricht, bei reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei freien Gewerben auf 30 Prozent erweitert werden. Das bedeutet: Künftig dürfen beispielsweise Maler bis zu 15 Prozent auch Maurerarbeiten durchführen, Werbeagenturen (freies Gewerbe) bis zu 30 Prozent auch Fotografien, Kopien und Webseiten erstellen, wofür bis dato streng genommen drei weitere Gewerbescheine nötig waren.
Die Novelle, ein typisch österreichischen Kompromiss, wurde natürlich von der Opposition als nicht weit genug gehend stark kritisiert, während Reformgegner, denen auch dieser Kompromiss zu weit geht, nach Deutschland blicken und auf die dort gemachten schlechten Erfahrungen mit jener weitreichenden Gewerbeliberalisierung aus dem Jahr 2004 verweisen, die nun angeblich teilweise zurückgenommen werden soll. Die Wirtschaftskammer zeigt sich zufrieden und war auch am erzielten Kompromiss federführend beteiligt. Es entgehen ihr zwar durch die reduzierte Anzahl erforderlicher Gewerbescheine erhebliche Einnahmen (von radikaleren Reformern war allerdings ein die Grundumlagen viel stärker mindernder „Universalgewerbeschein für alle 440 freien Gewerbe“ angedacht gewesen), sie sieht aber durch die Beibehaltung der reglementierten Gewerbe und Meisterprüfungen – anders als in Deutschland – die Qualität der österreichischen Gewerbeunternehmen weiterhin gewährleistet.
In einem Punkt sind sich Kritiker und Befürworter der geplanten Neuregelung einig: Die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und die schnellere Erlassung der Bescheide waren längst überfällig. Falls alles nach Plan läuft und die Regierungsvorlage das Parlament passiert, soll die neue Gewerbeordnung im Frühjahr 2017 in Kraft treten …